E-Rechnung

FAQs zum Thema E-Rechnung

E-Rechnung wird Pflicht

Ab dem 01.01.2027 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, Rechnungen im B2B-Bereich in einem elektronischen Format zu versenden. Die Umstellung erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben zur Digitalisierung des Rechnungswesens. Eine E-Rechnung ist dabei keine einfache PDF-Datei. Sie enthält strukturierte Daten, die vom Buchhaltungssystem des Empfängers automatisch verarbeitet werden können. Das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Website einige Fragen und Antworten rund um das Thema E-Rechnung zusammengestellt. Hier finden Sie eine Auswahl der relevantesten Punkte.

E-Rechnung

Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung

Stand: März 2026

Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden.
Ab dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden.
Bei der Einführung dieser obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung gelten Übergangsregelungen.

Quelle : bundesfinanzministerium.de

Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung

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